Beschluss zum Antrag zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und Einführung einer Rückzahlungssatzung

Gemeindevertretung beschließt CDU – Antrag zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und Einführung einer Rückzahlungssatzung

Am 01.11.19 wurde auf Antrag der CDU die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zum 01.01.2020 beschlossen und der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) wurde damit beauftragt, eine Rückzahlungsatzung zu erarbeiten, um auch diejenigen zu berücksichtigen, die bereits Straßenausbaubeiträge gezahlt haben und noch zahlen müssen.
Am 28.02.2020 beschloss die Gemeindevertretung mit 15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen (SPD) und 2 Enthaltungen die Einführung der Rückzahlungssatzung.
Zur Gemeindevertretersitzung waren auch Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinden Hohenroda, Philippsthal, Wildeck, Nentershausen, Rotenburg und Hauneck gekommen. Wir begrüßen das Bestreben der Vertreter anderer Kommunen sich zu dieser Problematik zu informieren, um die Bürgerinnen und Bürgern in ihren Gemeinden beim Thema Straßenbeiträge zu unterstützen.
Wir denken, wir haben mit dieser Rückzahlungssatzung eine Lösung gefunden, die die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und den Dorffrieden wiederherstellen kann.
Letztlich bekommen mit dieser Satzung alle Beitragszahler die Möglichkeit, die gezahlten Beiträge auf Antrag zurückzuerhalten.
In den Diskussionen wurde auch klar, dass die Rechtslage hierzu nicht eindeutig ist: Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine solche Satzung verbietet, aber auch keine, die diese ausdrücklich erlaubt.
Wir berufen uns auf § 5 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung, die es uns als Gemeinde erlaubt, eine eigene Satzung zu beschließen und betonen in diesem Zusammenhang, die vielzitierte kommunale Selbständigkeit in eigener Verantwortung zu handeln.
Wir betonen noch einmal, dass die finanzielle Lage der Gemeinde bei der Rückzahlung zu berücksichtigen ist.
Eine Rückzahlung soll nur dann erfolgen, wenn der finanzielle Spielraum der Gemeinde dies auch zulässt.
Die Rückzahlung soll auf Antrag und nach Reihenfolge der jeweils zuerst geleisteten Beiträge schrittweise erfolgen.
Entsprechende Haushaltsmittel sollen hierfür rechtzeitig eingestellt werden
Damit sollte eine moderate ausgewogene und verantwortungsbewusste Rückzahlung aller erhobenen Beiträge möglich sein. Die stetige Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 92 HGO wird somit nicht in irgendeiner Form gefährdet sein.
Wir hätten uns alle gewünscht, dass die Hessische Landesregierung die Straßenbeiträge abschafft und die Gemeinden dafür ausreichend finanziell unterstützt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.
Wir sind aber optimistisch, dass wir gemeinsam dies in naher Zukunft – vor der nächsten Kommunalwahl – mit Unterstützung der zahlreichen hessenweiten BI’s, die in der AG Straßenbeitragsfreies Hessen zusammengeschlossen sind, erreichen können. Wichtig ist es hierbei, dass wir uns alle in unseren Organisationen/Parteien dafür massiv einsetzen.
Dennoch stehen wir als Gemeindevertreter in der Verantwortung vor Ort für Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Dazu gibt uns der § 5 der HGO die Möglichkeit, die wir nutzen sollten.
Unser Bestreben ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Beiträge auf Antrag wieder erhalten können!
Mit der Zustimmung durch das Parlament – als Beschlussorgan unserer Gemeinde – wird eine jahrelange teilweise heftige Auseinandersetzung bei diesem Thema beendet.
Wir hoffen und wünschen, dass alle Fraktionen nun gemeinsam weitere Projekte und Vorhaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde voranbringen können, ohne dass das Thema Straßenbeiträge über allen Köpfen schwebt. Vielleicht gelingt es dann auch einmal im Vorfeld einer Gemeindevertretersitzung gemeinsam Anträge zu formulieren sowie konstruktiver mit anderen Themen umzugehen.