CDU-Antrag Abschaffung der Straßenausbaubeiträge-Begründung

Auf der Gemeindevertretersitzung am 01.11.2019 hat die CDU-Fraktion einen Antrag
zur Abschaffung der Straßenbeitragssatzung und die Erarbeitung einer
Rückzahlungssatzung für bereits erhobene Beiträge gestellt.
Beschlussvorlage:
Die Straßenbeitragssatzung soll mit Wirkung zum 01.01.2020 aufgehoben werden.
Gleichzeitig wird der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, eine
Rückzahlungsatzung für die bisher erhobenen Straßenausbaubeiträge zu erarbeiten.
Eine Erstattung soll für den Zeitraum ausgeschlossen werden, in welchem die
Gemeinde Niederaula ein Haushaltssicherungskonzept hat oder die Erhaltung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinde, insbesondere die Erfüllung von deren
Pflichtaufgaben gefährdet ist.

Begründung:
Am 28.05.2018 hat der Hessische Landtag das Gesetz zur Neuregelung zur
Erhebung von Straßenbeiträgen beschlossen, welches am 07.06.2018 in Kraft
getreten ist. Aus der bisherigen Soll-Vorschrift wurde eine Kann-Vorschrift. Eine
Straßenbeitragserhebungspflicht besteht somit nicht mehr.
Damit verbunden war die Hoffnung, dass die Landesregierung mittelfristig die
Straßenbeitragserhebungspflicht komplett abschafft. Leider hat die Mehrheit des
hessischen Landtages zum dritten Mal einen Antrag zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge abgelehnt.
Diese von der Landesregierung neu beschlossene Verfahrensweise hat die CDU-
Faktion jetzt dazu bewogen, einen Antrag zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge zu stellen. Mit der Abschaffung und einer Möglichkeit zur
Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge könnte eine große Ungerechtigkeit
rückgängig gemacht und der Dorffrieden wiederhergestellt werden.
Die Marktgemeinde Niederaula hat seit Jahren einen ausgeglichenen Haushalt. Ab
2015 konnte die Gemeinde jährliche Überschüsse und Rücklagen in beachtlicher
Höhe bilden bzw. erwirtschaften. In den letzten Jahren wurde der Schuldenstand von
ca. 14,5 Mio auf nun ca. 10,0 Mio heruntergefahren.
Im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“ erhält Niederaula jährlich ab
2020 zusätzliche finanzielle Mittel, die z. T. nicht zweckgebunden sind.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Niederaula rechtfertigt damit nach unserer
Ansicht nicht nur die Abschaffung der Straßenbeiträge, sondern auch eine
Rückzahlung der bisher eingenommenen Beiträge, die mit einer
verantwortungsbewussten Rückzahlungssatzung durchgeführt werden kann.
Sollte eine Rückzahlungssatzung beschlossen werden und diese auch in Kraft treten,
so ist eine Fortsetzung der beiden bisherigen beauftragten Klageverfahren nicht
mehr erforderlich.
Zusammenfassend soll nochmals klar herausgestellt werden:
1. Eine Rückzahlung soll nur dann erfolgen, wenn der finanzielle Spielraum
der Gemeinde es auch zulässt.
2. Die Rückzahlung soll auf Antrag und nach Reihenfolge der jeweils zuerst
geleisteten Beiträge schrittweise erfolgen.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sollen hierfür rechtzeitig eingestellt
werden

Mit 16 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen wurde der
CDU-Antrag bei namentlicher Abstimmung beschlossen.