Resolution zur Abschaffung der Straßenbeiträge

Am 20.04.2018 hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung in Niederjossa die Resolution der CDU Niederaula zur Abschaffung der Straßenbeiträge einstimmig verabschiedet. Die Resolution im Wortlaut:“…

Sehr geehrter Herr Rudolph,

bitte setzen Sie folgenden Antrag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der nächs-
ten Gemeindevertretersitzung.

Die Gemeindevertretung möge die folgende Resolution zur Abschaffung der Straßen-
ausbaubeiträge und Weiterleitung an die hessische Landesregierung, den hessischen

Landtag sowie die Fraktionen des hessischen Landtages beschließen:

1. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula fordert die Abschaffung
der §§ 11 und 11a des hessischen Kommunalen Abgabegesetzes (HKAG, hier:
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen) und teilt ausdrücklich die Forderung

nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Verzicht auf die Erhebung von Stra-
ßenausbaubeiträgen durch das Land.

2. Die Gemeindevertretung fordert, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens
eine entsprechende „Kompensationsregelung“ (evtl. einen Infrastrukturfonds) zu

schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt zu unter-
legen und in Kraft treten zu lassen.

3. Es sind Übergangsregelungen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzen-
verbänden zu erarbeiten, die den Kommunen die Möglichkeit einräumen, Rückzah-
lungen bereits gezahlter Straßenbeiträge zu ermöglichen.

Begründung:

In mehreren Kommunen Hessens formiert sich massiver Widerstand gegen die Erhe-
bung von Straßenausbaubeiträgen. Dies hat dazu geführt, dass sich zahlreiche Initi-
ativen hessenweit zu einer AG „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammengeschlos-
sen haben. Diese fordert, die unsozialen, ungleichen und ungerechten Beitragserhe-
bungen abzuschaffen und schlägt eine steuerfinanzierte Lösung vor. Nicht Grundstü-
cke, die zur Erhebung herangezogen werden, machen die Straßen kaputt, sondern in

erster Linie Kraftfahrzeuge. Anlieger haben bereits mit dem Ersterschließungsbeitrag

die Straßen mitfinanziert und dürfen nicht noch einmal herangezogen werden. Vorbild-
funktion für die neu gegründete AG haben u.a. die Bundesländer Baden-Württemberg,

Hamburg und Berlin, die allesamt keine Straßenbeiträge erheben. Auch Bayern wird
sich dem anschließen und demnächst keine Beiträge mehr erheben.
In weiteren fünf Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben
von Straßenbeiträgen mit einer Kann-Bestimmung im Kommunalen Abgabengesetz
mehr oder weniger den Kommunen.

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat am 20.06.2010 auf An-
weisung/Androhung? der Kommunalaufsicht die Einführung einer Straßenbeitrags-
satzung beschlossen; diese aber vorläufig nicht in Kraft gesetzt. Am 28.06.2013

wurde beschlossen, die Satzung ab dem 06.04.2012 mit einmaligen Beiträgen in
Kraft zu setzen.

Die Gemeindevertretung ist sich dabei bewusst, dass die Erhebung dieser Einmalbei-
träge für die betroffenen Anlieger zum Teil eine erhebliche, in einigen Fällen eine au-
ßergewöhnlich kaum zu leistende Belastung im vier bzw. fünfstelligen Euro-Bereich

darstellt.

Die Einführung dieser Satzung mit Einmalbeiträgen hat in unserer Kommune zu er-
heblicher Unfrieden in der Dorfgemeinschaft geführt, das Vereinsleben hat gelitten,

verwandtschaftliche Beziehungen und gute Freundschaften sind zerbrochen.
Jedoch kann die Marktgemeinde Niederaula die Investitionen in den Straßenbau aus

eigenen Mitteln – auch aufgrund der zu geringen Zuweisungen im Rahmen des Kom-
munalen Finanzausgleiches – nicht alleine aufbringen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion im hessischen Landtag erwarten die
Bürgerinnen und Bürger unserer Marktgemeinde nun zu Recht von ihren gewählten
politischen Vertretern vor Ort Antworten auf die Frage, ob auch unsere Kommune von

dieser Möglichkeit Gebrauch machen und auf die Erhebung von Straßenausbaubei-
trägen nach den §§ 11 und 11a KAG verzichten kann.

Aus den dargestellten Gründen und aus unserer Verantwortung für die Zukunft und

Eigenständigkeit unserer Marktgemeinde können wir von der durch diesen Gesetzent-
wurf eingeräumten Wahlmöglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn es für die

Abschaffung von Anliegerbeiträgen einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Lan-
des gibt, der diese kompensiert.

Statt mehrere zehntausende jährlich an Kosten für die Erhebung von Beiträgen aus-
zugeben, sollten diese Summen sinnvoller in den Straßenerhalt und die Straßener-
neuerung investiert werden.

Eine weitere ergänzende Begründung kann bei Bedarf mündlich erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Siewert
stellv. Fraktionsvorsitzender