Richtigstellung zur Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder wird von der SPD, den fraktionslosen Gemeindevertretern und dem Bürgermeister Rohrbach in der Öffentlichkeit kommuniziert, dass der von der Listenverbindung aus CDU, BLN und Grüne in der Gemeindevertretung beschlossene Antrag zur Rückzahlung von bereits gezahlten Straßenausbaubeiträgen rechtswidrig ist.
 
Es wurde sogar in Presse geschrieben, wir würden gegen Recht und Gesetz verstoßen.
 
Dies ist eine absolute Fehlinformation!
 
Tatsache ist, dass es in Hessen weder ein Gesetz dafür, noch ein Gesetz dagegen gibt!
 
Der Beschluss unseres Antrages und der jetzige Gang des Bürgermeisters vor Gericht wird dazu führen, dass die Marktgemeinde Niederaula einen Präzedenzfall für ganz Hessen schaffen wird. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Tatsache ist auch, dass es bereits in Bayern und Thüringen einen solchen Gesetzesbeschluss gibt und dort von einer unzumutbaren Belastung für die Bürgerinnen und Bürger gesprochen wird.
Hier die Quellen dazu:
 
 
 
Genau so sieht es die CDU und die Listenverbindung auch und aus diesem Grund wollen wir für eine Gerechtigkeit in der Marktgemeinde Niederaula sorgen, sprich, wenn es die Haushaltslage zulässt, sollen Rückzahlungen an alle erfolgen, die für den Straßenausbau bereits bezahlt haben.
 
Wir sind guter Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht Kassel hier auch eine Ungleichbehandlung der jetzt noch wenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger sieht und der Einspruch des Bürgermeisters Rohrbach abgelehnt wird.
 
Die Entscheidung werden wir ihnen dann gerne mitteilen.
 
Ihre CDU Niederaula